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   BGH, 24.05.2022 - 2 StR 100/22   

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https://dejure.org/2022,18333
BGH, 24.05.2022 - 2 StR 100/22 (https://dejure.org/2022,18333)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2022 - 2 StR 100/22 (https://dejure.org/2022,18333)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2022 - 2 StR 100/22 (https://dejure.org/2022,18333)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 273
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.07.1995 - 2 BvR 326/92

    Verfassungswidrige Beweiswürdigung - Schweigerecht des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 24.05.2022 - 2 StR 100/22
    Aus dem Schweigen der Angeklagten, die sich zur Sache nicht eingelassen hat, dürfen keine ihr nachteiligen Schlüsse gezogen werden (BVerfG, NStZ 1995, 555; BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHSt 34, 324, 326 mwN).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87

    Widersprüchliches Aussageverhalten eines zeugnisverweigerungsberechtigten

    Auszug aus BGH, 24.05.2022 - 2 StR 100/22
    Aus dem Schweigen der Angeklagten, die sich zur Sache nicht eingelassen hat, dürfen keine ihr nachteiligen Schlüsse gezogen werden (BVerfG, NStZ 1995, 555; BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHSt 34, 324, 326 mwN).
  • BGH, 30.04.2013 - 3 StR 85/13

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Überlassen der Wohnung

    Auszug aus BGH, 24.05.2022 - 2 StR 100/22
    Zwar ist das Landgericht in rechtlicher Hinsicht zutreffend davon ausgegangen, dass im Zurverfügungstellen einer Wohnung zur Begehung von Straftaten grundsätzlich eine strafbare Beihilfehandlung liegen kann (vgl. Senat, Urteil vom 29. September 1993 - 2 StR 397/93, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 10; BGH, Beschluss vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 32).
  • BGH, 29.09.1993 - 2 StR 397/93

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben - Betäubungsmittel - Rauschgifthändler - Wohnung -

    Auszug aus BGH, 24.05.2022 - 2 StR 100/22
    Zwar ist das Landgericht in rechtlicher Hinsicht zutreffend davon ausgegangen, dass im Zurverfügungstellen einer Wohnung zur Begehung von Straftaten grundsätzlich eine strafbare Beihilfehandlung liegen kann (vgl. Senat, Urteil vom 29. September 1993 - 2 StR 397/93, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 10; BGH, Beschluss vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 32).
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